Oft gestellte Fragen
Wie kann ich mit der Stiftung in Kontakt treten?
Über die Superintendentur des Kirchenkreises Stolzenau-Loccum:
Tel. 05761/2040 oder per Email an die Vorsitzende: musikstiftung.stolzenau@evlka.de
Wie arbeitet das Kuratorium mit dem Geld der Stiftung?
Die Antwort richtet sich danach, ob es sich bei Ihrer Zuwendung um eine Zustiftung handelt oder um eine Spende.
Spenden
Spenden sind unmittelbar und zeitnah für die Projekte der Stiftung zu verwenden. In der Regel bedeutet das, dass diese Mittel noch innerhalb des laufenden Geschäftsjahres oder des nachfolgenden Geschäftsjahrs zugunsten von Vorhaben in der Gemeinde ausgegeben werden. Damit fließt dieses Geld unmittelbar in die von der Stiftung geförderten Aktivitäten.
Anders ist es, wenn absehbar ist, dass wir ein Projekt nicht gleich im ersten Jahr verwirklichen können. Dann können wir, gegebenenfalls auch mit zweckgebundenen Spenden, eine Rücklage bilden, um mehr Zeit zu haben, den erforderlichen Betrag einzusammeln.
Zustiftungen
Zustiftungen erhöhen den Kapitalgrundstock der Stiftung und damit den Betrag, aus dessen Zinsen der Stiftungszweck verfolgt werden soll .Der Kapitalgrundstock ist im Kapitalfonds des Kirchenamtes Wunstorf angelegt. An diesem Kapitalfonds können sich alle Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen in den Kirchenkreisen Stolzenau-Loccum, Nienburg, Grafschaft Schaumburg und Neustadt Wunstorf beteiligen, damit ihre Rücklagen bzw. ihr Stiftungskapital professionell verwaltet werden und eine höhere Rendite erreicht wird.
Wie wird das Geld der Stiftung angelegt?
Der Kapitalfonds verfolgt eine sogenannte konservative Anlagenpolitik. Das bedeutet, dass auf risikoreiche und spekulative Geldanlagen verzichtet wird zugunsten sicherer Wertpapiere. In früheren Jahren hat das eine jährliche Rendite von jeweils knapp über 5% gebracht. In der aktuellen Niedringzinsphase sind wir froh, dass die Rendite des Kapitalfonds noch knapp über 2% liegt, die an die Beteiligten nach ihren Einlagen ausgeschüttet werden. Sie können die Geschäftsberichte der Stiftung gerne einsehen.
Was kostet eigentlich die Verwaltung der Stiftung?
Als rechtlich unselbständige Stiftung gehört die Musikstiftung in die Trägerschaft des Kirchenkreises Stolzenau-Loccum und wird von ihr verwaltet. Es fallen für die Stiftung keine Personalkosten an. Die Kosten für die Vermögensverwaltung im Amt werden pauschal gezahlt.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums?
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sitzungsgelder werden nicht gezahlt. Nach unserer Satzung besteht ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen und Aufwendungen. Bislang sind solche nur in geringem Umfang entstanden.
Wie viel Geld gibt die Stiftung für den Geschäftsbedarf aus?
Dazu haben wir keinen festen Betrag festgelegt. Formal gilt; Über die Ausgaben wird Jahr für Jahr bei der Haushaltsplanung neu entschieden. In all den Jahren seit Gründung der Stiftung sind wir aber sehr sparsam gewesen. Die Produkte, die wir auf den Märkten verkaufen, werden zum großen Teil gespendet. Nach vorheriger Absprachen werden die Materialkosten übernommen. Im Übrigen sind wir bemüht, Kosten tunlichst erst gar nicht entstehen zu lassen: wir arbeiten ehrenamtlich, und das heißt unentgeltlich.
Wie kann ich einen Antrag auf Zuschuss an die Musikstiftung stellen?
Das geht formlos, wenn das Projekt die Kriterien der Satzung erfüllt an:
Musikstiftung im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum
Kirchweg 2
31592 Stolzenau
Wichtig:
Bei Anschaffungen ist es immer sehr hilfreich, ein oder zwei Angebote dem Antrag beizufügen. Ferner sollte ein Finanzierungsplan des Projektes bzw. der Anschaffung aufgestellt und im Antrag enthalten sein. Auch bei Anträgen von Zuschüssen für Konzerte bitte einen Finanzierungsplan beifügen.
Über die Superintendentur des Kirchenkreises Stolzenau-Loccum:
Tel. 05761/2040 oder per Email an die Vorsitzende: musikstiftung.stolzenau@evlka.de
Wie arbeitet das Kuratorium mit dem Geld der Stiftung?
Die Antwort richtet sich danach, ob es sich bei Ihrer Zuwendung um eine Zustiftung handelt oder um eine Spende.
Spenden
Spenden sind unmittelbar und zeitnah für die Projekte der Stiftung zu verwenden. In der Regel bedeutet das, dass diese Mittel noch innerhalb des laufenden Geschäftsjahres oder des nachfolgenden Geschäftsjahrs zugunsten von Vorhaben in der Gemeinde ausgegeben werden. Damit fließt dieses Geld unmittelbar in die von der Stiftung geförderten Aktivitäten.
Anders ist es, wenn absehbar ist, dass wir ein Projekt nicht gleich im ersten Jahr verwirklichen können. Dann können wir, gegebenenfalls auch mit zweckgebundenen Spenden, eine Rücklage bilden, um mehr Zeit zu haben, den erforderlichen Betrag einzusammeln.
Zustiftungen
Zustiftungen erhöhen den Kapitalgrundstock der Stiftung und damit den Betrag, aus dessen Zinsen der Stiftungszweck verfolgt werden soll .Der Kapitalgrundstock ist im Kapitalfonds des Kirchenamtes Wunstorf angelegt. An diesem Kapitalfonds können sich alle Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen in den Kirchenkreisen Stolzenau-Loccum, Nienburg, Grafschaft Schaumburg und Neustadt Wunstorf beteiligen, damit ihre Rücklagen bzw. ihr Stiftungskapital professionell verwaltet werden und eine höhere Rendite erreicht wird.
Wie wird das Geld der Stiftung angelegt?
Der Kapitalfonds verfolgt eine sogenannte konservative Anlagenpolitik. Das bedeutet, dass auf risikoreiche und spekulative Geldanlagen verzichtet wird zugunsten sicherer Wertpapiere. In früheren Jahren hat das eine jährliche Rendite von jeweils knapp über 5% gebracht. In der aktuellen Niedringzinsphase sind wir froh, dass die Rendite des Kapitalfonds noch knapp über 2% liegt, die an die Beteiligten nach ihren Einlagen ausgeschüttet werden. Sie können die Geschäftsberichte der Stiftung gerne einsehen.
Was kostet eigentlich die Verwaltung der Stiftung?
Als rechtlich unselbständige Stiftung gehört die Musikstiftung in die Trägerschaft des Kirchenkreises Stolzenau-Loccum und wird von ihr verwaltet. Es fallen für die Stiftung keine Personalkosten an. Die Kosten für die Vermögensverwaltung im Amt werden pauschal gezahlt.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums?
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sitzungsgelder werden nicht gezahlt. Nach unserer Satzung besteht ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen und Aufwendungen. Bislang sind solche nur in geringem Umfang entstanden.
Wie viel Geld gibt die Stiftung für den Geschäftsbedarf aus?
Dazu haben wir keinen festen Betrag festgelegt. Formal gilt; Über die Ausgaben wird Jahr für Jahr bei der Haushaltsplanung neu entschieden. In all den Jahren seit Gründung der Stiftung sind wir aber sehr sparsam gewesen. Die Produkte, die wir auf den Märkten verkaufen, werden zum großen Teil gespendet. Nach vorheriger Absprachen werden die Materialkosten übernommen. Im Übrigen sind wir bemüht, Kosten tunlichst erst gar nicht entstehen zu lassen: wir arbeiten ehrenamtlich, und das heißt unentgeltlich.
Wie kann ich einen Antrag auf Zuschuss an die Musikstiftung stellen?
Das geht formlos, wenn das Projekt die Kriterien der Satzung erfüllt an:
Musikstiftung im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum
Kirchweg 2
31592 Stolzenau
Wichtig:
Bei Anschaffungen ist es immer sehr hilfreich, ein oder zwei Angebote dem Antrag beizufügen. Ferner sollte ein Finanzierungsplan des Projektes bzw. der Anschaffung aufgestellt und im Antrag enthalten sein. Auch bei Anträgen von Zuschüssen für Konzerte bitte einen Finanzierungsplan beifügen.